09. Juli 2026 · Anwaltspixel Redaktion
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Was das für Kanzlei-Websites konkret bedeutet und wie Sie startet.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet bestimmte digitale Angebote dazu, für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu sein. Für Kanzleien stellt sich damit die Frage: Betrifft uns das?
Das BFSG richtet sich in erster Linie an Produkte und Dienstleistungen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten werden, etwa Online-Terminbuchung, E-Commerce-Funktionen oder digitale Vertragsabschlüsse. Eine reine Informationswebsite ohne Verbraucher-Dienstleistung fällt nicht zwingend unter die engen gesetzlichen Pflichten. Da viele Kanzleien aber Terminbuchung, Mandatsanfragen oder Vertragsunterlagen digital anbieten, lohnt sich eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Als Maßstab gilt im Kern die Norm EN 301 549, die inhaltlich weitgehend den WCAG-2.1-Kriterien der Stufe AA entspricht. Dazu gehören unter anderem: ausreichender Farbkontrast, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, sinnvolle Alternativtexte für Bilder, klare Formularbeschriftungen und eine Struktur, die von Screenreadern korrekt vorgelesen werden kann.
Barrierefreiheit verbessert die Nutzbarkeit für alle – ältere Mandantinnen und Mandanten, Nutzung unterwegs auf dem Smartphone oder bei schlechtem Licht profitieren gleichermaßen. Zudem bewertet auch Google zugängliche, sauber strukturierte Websites tendenziell positiver.
Prüfen Sie Kontraste und Schriftgrößen, ergänzen Sie Alternativtexte für Bilder, testen Sie die Tastaturbedienbarkeit von Formularen und Navigation und lassen Sie zentrale Seiten mit einem Screenreader gegenlesen. Bei uns ist Barrierefreiheit fester Bestandteil jeder Kanzlei-Website im Abo – inklusive laufender Prüfung bei jedem Update.
Dieser Beitrag bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung, ob und in welchem Umfang das BFSG auf Ihre Kanzlei anwendbar ist.