Sechs Punkte, die jede Kanzlei-Website datenschutzrechtlich abdecken sollte – von der Datenschutzerklärung bis zum Kontaktformular.
Eine Kanzlei-Website verarbeitet fast immer personenbezogene Daten – schon das Kontaktformular reicht dafür aus. Als Website-Betreiber sind Sie damit selbst für die datenschutzrechtliche Konformität Ihres Auftritts verantwortlich, unabhängig davon, wer die Seite technisch umgesetzt hat. Diese Checkliste fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Sie muss vollständig und leicht auffindbar sein: Verantwortlicher, Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlagen, eingesetzte Dienste (z. B. Hosting, Analyse-Tools, Kontaktformular) sowie die Betroffenenrechte gehören zwingend hinein. Bei Kanzleien kommt oft die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht als zusätzlicher Aspekt hinzu, der in der Erklärung erwähnt werden sollte.
Werden Cookies oder externe Dienste (Schriftarten, Karten, Analyse) eingebunden, die nicht technisch notwendig sind, brauchen Sie eine wirksame Einwilligung vor dem Laden – ein reiner Hinweisbanner reicht nicht aus. Technisch notwendige Cookies sind einwilligungsfrei.
Formulare sollten nur die Daten abfragen, die für die Anfrage nötig sind, per TLS verschlüsselt übertragen werden und einen Hinweis auf die Datenschutzerklärung enthalten. Mandatsanfragen mit sensiblen Angaben (z. B. Gesundheits- oder Strafrechtsdaten) verdienen besondere Sorgfalt bei der Datensparsamkeit.
Mit Hosting-Anbietern, E-Mail-Diensten oder Formular-Tools benötigen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Prüfen Sie außerdem, ob Server innerhalb der EU stehen, um Drittlandtransfers zu vermeiden.
Eine durchgängige HTTPS-Verschlüsselung ist Pflicht und mittlerweile auch Standard bei jedem seriösen Hosting.
Rechtsprechung und Aufsichtspraxis entwickeln sich weiter. Eine Datenschutzerklärung, die bei Launch aktuell war, kann Jahre später veraltet sein – deshalb pflegen wir sie im Rahmen unseres Website-Abos laufend.
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Kanzlei-Website empfehlen wir den Austausch mit einer auf Datenschutzrecht spezialisierten Kollegin oder einem Kollegen.